Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag kommt von vertragen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service, Vertrieb für die Nutzung der Autogas-Tankstelle, sowie den Einbau/ Lieferung von Autogas-Anlagen sowie alle finanziellen Angelegenheiten. Die Sven Hager GmbH bietet dem Kunden (nachfolgend „Kunde/n“) Zugang zu seiner Autogas-Tankstelle und die Lieferung/ Einbau von Autogas Anlagen sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen an. Diese AGB regeln die erstmalige und jede künftige erneute Teilnahme des Kunden und die Nutzung der Autogas Tankstelle und Bestellungen abschließend, dies auch dann,wenn der Kunde die Geltung dieser AGB künftig nicht mehr erneut bestätigt. Entgegenstehende Bedingungen ihrer Kunden erkennt die Sven Hager GmbH nicht an. Soweit der Kunde mit der Sven Hager GmbH Verträge/ Auftragsbestätigungen über den Bezug/ Einbau von Waren und Dienstleistungen schließt, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sven Hager GmbH ausschließlich.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§1. Zugang zur Autogas Tankstelle und Lieferungen/ Einbau von Autogas-Anlagen

a. Die Sven Hager GmbH gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. Wir haften nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte. Die Nutzung der Autogas Tankstelle erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Kunden.

b. Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

c. Die Sven Hager GmbH, Autogas Tankstelle sind in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Weder gibt Sven Hager GmbH eine Garantie für die Erreichbarkeit noch eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der Autogas Tankstellen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

d. Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit der Sven Hager GmbH einen Liefervertrag geschlossen hat.

e. Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der Sven Hager GmbH. Bei Zahlungsverzögerungen kann Sven Hager GmbH ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.

f. Differenzen, die Möglicherweise aufgrund von Buchungsfehler oder Tippfehler entstehen können, werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung des Kartenkunden verrechnet, soweit nicht der Wunsch nach sofortiger Verrechnung gestellt wird.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§2. Widerrufsrecht

a. Der Kunde kann seinen Antrag über Kundenkarten der Tankstellen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich durch Einschreiben oder durch Rücksendung der Kundenkarte zu erfolgen.

b. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Kundenkarte an die Sven Hager GmbH, Holzhauser Str. 158a, 13509 Berlin.

c. Die Kosten der Rücksendung der Kundenkarte liegt beim Kunden. Bei Beschädigung der Kundenkarte hat der Kunde die Wertminderung zu ersetzen. Bei Nutzung der Kundenkarte hat der Kunde eine entsprechende Zahlung in Höhe des getankten Gas zu zahlen. Bezieht sich die Bestellung auf eine Dienstleistung und wird diese mit Zustimmung des Kunden noch vor dem Ablauf der Widerrufsfrist erbracht, so erlischt das Recht, den Abschluss des Vertrages zu widerrufen.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§3. Rechtsgeschäfte mit Dritten und Inanspruchnahme von Dienstleistungen

a. Soweit der Kunde mit Dritten Verträge über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen über die Sven Hager GmbH schließt, kommen solche Geschäfte ausschließlich zwischen dem Kunden und den Dritten zustande.

b. Etwaige Einwendungen des Kunden aus solchen Geschäften z.B. Garantieansprüche können von ihm ausschließlich gegenüber den Dritten geltend gemacht werden.

§4. Interaktive Dienste

a. Soweit der Kunde an interaktiven Diensten teilnimmt, ist er verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange anderer Teilnehmer oder Kunden Rücksicht zu nehmen und rechtswidrige, verletzende oder anstößige äußerungen,Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen zu unterlassen.

b. Die Sven Hager GmbH ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Angebot jederzeit einzuschränken oder zu beenden, soweit der Kunde über den von der Sven Hager GmbH gewährten Zugang rechtswidrige Erklärungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.

§5. Zugang des Kunden

a. Soweit der Kunde an der Autogas Tankstelle tankt, ist er verpflichtet, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards zu beachten. Der Kunde hat insbesondere bestehende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die Sven Hager GmbH von etwaigen Ansprüchen Drittefreizuhalten, die wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die Sven Hager GmbH geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Sven Hager GmbH sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die der Sven Hager GmbH im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstanden sind.

§6. Nutzungs- und sonstige Gebühren, Abrechnung, Eigentumsvorbehalt

a. Die Inanspruchnahme des allgemeinen Angebotes der Sven Hager GmbH ist kostenlos. Die Bezugspreise von Autogas, Autogas-Anlagen und Autogas Umrüstungen ergeben sich aus unserer Preisliste.

b. Der Zählerstand der Tankstelle wird als Verbindlich anerkannt. Widersprüche zum Zählerstand und zur Literabgabe sind unverzüglich nach dem Tankvorgang anzumelden.

c. Bis zur Begleichung der Rechnung bleiben alle Lieferungen Eigentum der Sven Hager GmbH.

d. Die Beträge sind sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Ggf. anfallende Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Kunde. Eine Abrechnung erfolgt – je nach individueller Vereinbarung zwischen der Sven Hager GmbH und dem Kunden – per Lastschrift, Abbuchung oder Bar. Mängel an der Ware berechtigt nicht zu Zahlungsverzögerungen.

e. Die Sven Hager GmbH behält sich vor, ausstehende Forderungen sofort einzuziehen.

f. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Weitere Lieferungen erfolgen nach einer Rücklastschrift nur noch gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahme.

g. Die Weitergabe der Kundenkarte an Dritte ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird die Karte unverzüglich gesperrt. Die Sven Hager GmbH behält sich vor, ggf s Schadenersatzansprüche resultierend aus der verbotenen Benutzung dem Karteninhaber in Rechnung zu stellen.

§7. Karten- und Liefersperre

a. Die Sven Hager GmbH behält sich das Recht vor, Tankkarten jederzeit zu sperren, d. h. wenn ein Kunde die Rechnung nicht ordnungsgemääß begleicht / eine Rücklastschrift mangels Deckung, Widerspruch oder gemäß § 1 Abs. h. erfolgt.

b. Kartensperrungen werden mit je 10,- Euro pro Karte berechnet. Kartenentsperrungen werden mit je 5- Euro pro Karte berechnet.

c. Die Kartensperre wird erst nach Begleichung der vollständigen Forderung aufgehoben.

d. Bei gesperrten Tankkarten ist die Haftung der Sven Hager GmbH ausgeschlossen.

§8. Gewährleistung/Sachmängel

a. Soweit ein Datum oder Daten der Datenbank der Sven Hager GmbH einen Fehler aufweisen, der die Gebrauchsfähigkeit des Datums oder der Daten in inhaltlicher oder technisch-darstellungsbezogener Weise nicht unerheblich beeinträchtigt, wird der Betreiber diesen Fehler umgehend beseitigen.

b. Ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder schlägt sie fehl, ist der Kunde nicht berechtigt, die für den Abruf geleistete Vergütung im Verhältnis der Beeinträchtigung zu mindern.

c. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§9. Umrüstung

a. Die Umrüstung erfolgt in der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service Werkstatt in Berlin.

b. Teil des ursprünglichen Vertragsumfanges ist die Durchführung des „1000km -Checks“ nach einer Laufleistung von ca. 1000km im Gasbetrieb. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mangel für die, die Sven Hager GmbH in Haftung genommen werden kann.

c. Arbeiten im Zuge der Gewährleistung werden grundsätzlich nur in der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service Werkstatt in Berlin durchgeführt. Soweit der Hersteller oder Importeur der Gasanlagen eigenen Support unterhält, kann dieser hinzugezogen werden. Hierzu ist es möglich das Kundenfahrzeug zum Hersteller/Importeur zu verbringen. Für den Fall widererwartend auftretender Mängel ist die Sven hager GmbH berechtigt zunächst drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen, bevor der Kunde seine weiteren Gewährleistungsrechte uneingeschränkt ausüben kann. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Hohl-und Bringservice eingerichtet werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3.

d. Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist die Sven Hager GmbH verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können von der Sven Hager GmbH abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Gewährleistung belegt werden.

e. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar.

f. Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist die Sven Hager GmbH berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen.

g. Autogas-Anlagen und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

h. Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt die Sven Hager GmbH beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen.

i. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der veränderten physikalischen Eigenschaften von Autogas zu erhöhten Verschleißerscheinungen am Motor kommen kann. Insbesondere bei hoher Belastung des Motors durch hohe Drehzahlen.

j. Die Zylinderköpfe von Fahrzeugen mit weichen Ventilsitzen müssen ausdrücklich für den Betrieb auf Autogas angepasst werden. Die Anpassung sieht die Härtung der Ventilsitze vor, was mit zusätzlichen Kosten verbunden und nicht im Leistungsumfang des Angebotes enthalten ist. Bei welchen Fahrzeugen eine Anpassung des Zylinderkopfes notwendig ist, wird für den Kunden unter dieser Liste zur Verfügung gestellt. Der Kunde wurde auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt und auf die Risiken hingewiesen.

k. Verschleissteile (Multiventile, Betankungsanschlüsse, Minibetankungen) sind von der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.

l. Bei Stornierung des Auftrages werden grundsätzlich 10% vom Auftragswert als Stornokosten fällig. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit offen nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten im Sinne des § 649 BGB niedriger sind als die Pauschale.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§10. Ersatzfahrzeuge

a. Das Fahrzeug wird dem Mieter für die Zeit des Werkstattaufenthaltes gegen Kostenübernahme zur Verfügung gestellt .Die Kosten für Benzin/ Autogas gehen zu Lasten des Nutzers.

b. Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 750,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.

c. Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind.

d. Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet der Sven Hager GmbH für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. e. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als Schadenfrei.

Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008

§11. Haftung

a. Die Sven Hager GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeitaber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt.

b. Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank.

c. Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Der Kunde wurde vor der Umrüstung auf die möglichen Risiken aufgeklärt und auf seine Mitwirkungspflichten hingewiesen. Ist der Schaden nachweislich auf Einbaufehler bei der Umrüstung zurückzuführen, wird der Haftungsausschluss aufgehoben. Dieses ist durch ein Sachverständigen- Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägtder Kunde.

d. Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der Sven Hager GmbH keine Haftung. Die Sven Hager GmbH hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.

Fahrzeugtuning

Sollte ein Fahrzeugtuning an einem Fahrzeug vorgenommen werden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümer des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, dass die Veränderungen unverzüglich in die Zulassungspapiere eingetragen werden, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ohne TÜV-Gutachten und die Eintragung in die Zulassungspapiere sind „getunte“ Fahrzeuge nur für die Rennstrecke und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Haftungsausschluss  Fahrzeugtuning

Die Firma Sven Hager GmbH haftet nicht für Schäden, die am oder im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning auftreten. Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Aufpreises, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste des Versicherungspartners, eine eigenständige Zusatzversicherung abzuschließen. Die Firma Sven Hager GmbH tritt hierbei als Vermittler auf. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden bzw.  liegen bei uns aus.

Die Firma Sven Hager GmbH übernimmt zudem keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei/durch Prüfstands Messungen bzw. Prüfstands Fahrten auftreten.  Jeder Kunde stellt die Firma Sven Hager GmbH von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

§12. Registrierung

a. Zur Nutzung der Tankstelle per Kundenkarte muss sich der Kunde bei der Sven Hager GmbH registrieren.

b. Die Registrierung selbst ist kostenfrei und es ergeben sich hieraus noch keine Zahlungsverpflichtungen.

§13. Aufzeichnung von Nutzungs- und Abrechnungsdaten

a. Die Sven Hager GmbH zeichnet die Nutzungs- und Abrechnungsdaten auf und speichert diese jeweils während der gesetzlich zulässigen Zeit.

b. Der Kunde kann diese Daten im Rahmen der Gesetze jederzeit löschen lassen, indem er eine E-Mail an post@autogastanken24.de sendet und die Löschung der Daten verlangt.

c. Das kostenfreie Auskunftsrecht des Kunden auf Einsichtnahme seiner gespeicherten Daten bleibt hiervon unberührt.

§14. Datenschutz

a. Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Sven Hager GmbH seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.

b. Die Sven Hager GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.

§15. Einschaltung Dritter, Übertragung dieser Vereinbarung

a. Die Sven Hager GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Sven Hager GmbH ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese Übertragung wird die Sven Hager GmbH dem Kunden ankündigen.

§16. Salvatorische Klausel

a. Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unwirksame Klauseln behalten ihre Wirksamkeit in der Form, dass Sie rückwirkend durch eine solche Formulierungen ersetzt werden sollen, die dem ursprünglichem Sinn am nächsten kommen und dabei nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam sind. §17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort a. Diese Vereinbarung/AGBs unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Berlin. b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Berlin.

Berlin, im Februar 2017